Wir verfügen über besondere Erfahrung in der rechtlichen Unterstützung innovativer Start-ups, sowohl bei der Gründung des Unternehmens als auch bei der Ausarbeitung des Geschäftsplans und in der frühen, mittleren und späteren Phase der Risikokapitalinvestition.
Wir unterstützen Business Angels, zertifizierte Inkubatoren und Risikokapitalgeber bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Investitionsvereinbarungen für innovative Start-ups.
Die Unterstützung umfasst:
- die Analyse des rechtlichen Rahmens und des Regulierungs- und Genehmigungsprofils für die auszuübende Tätigkeit sowie die Wahl des Ortes der Unternehmensgründung und der Gesellschaftsform der Neugründung (z. B. Italien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Malta, Irland, Zypern, Luxemburg) und die Einrichtung des Unternehmensinstruments;
- die Profile der Sonderregelungen für innovative Neugründungen;
- die Mitarbeit mit denjenigen, die für die Erstellung des Geschäftsplans, die Suche nach Investoren und die Organisation der verschiedenen Finanzierungsrunden und Kapitalerhöhungen zuständig sind;
- die Ausarbeitung von Unternehmensverträgen;
- die Beziehungen zwischen Gründern und Risikokapitalgebern und die Abfassung von Investitionsvereinbarungen und Aktionärsvereinbarungen;
- die Ausgabe von Wandelanleihen und anderen Finanzinstrumenten;
- den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum;
- Ausarbeitung von Aktienoptionsplänen.
Darüber hinaus verfügen wir über ein etabliertes Netzwerk von Kontakten zu Investoren, die auf innovative Start-ups spezialisiert sind (Angel-Investoren, Risikokapitalfonds usw.) in Italien und im Ausland und sind in der Lage, unseren Kunden strategische Präsentationen zu liefern.
Wir glauben, dass die Unterstützung innovativer Start-ups eine langfristige Investition für die Fachleute der Kanzlei ist, und wir sind bereit, für eine begrenzte Anzahl von Start-ups, an die wir glauben, besonders günstige wirtschaftliche Vereinbarungen zu treffen.