Die Kanzlei begleitet und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in komplexen Verfahren des Steuerstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts. Konkret befasst sie sich mit Steuerdelikten nach dem Gesetzesdekret Nr. 74/2000 sowie mit Unternehmensdelikten, Insolvenzdelikten und Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung.

Das Team für Steuer- und Unternehmensstrafrecht verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet und eine nachgewiesene Erfolgsbilanz in hochkarätigen Fällen von erheblichem öffentlichem Interesse.

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