LEXIA verfügt über eine hohe und gut etablierte Spezialisierung im Steuerrecht dank eigener interner Abteilungen (Steuern, Steuerdurchsetzung, Steuerberatung, Verwaltungsrecht und öffentliche Finanzen), die alle von Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafterin Avv kompetent geführt und koordiniert werden. Prof. Alessandro Dagnino, einer der renommiertesten und angesehensten Steuerrechtler auf nationaler Ebene.
Wir haben eine lange Reihe innovativer Fallgeschichten, die sich auf das Steuerrecht und die Wirtschaft ausgewirkt haben, wobei Fälle auch vor dem Kassationsgericht und dem Verfassungsgericht verhandelt wurden. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen der Steuerveranlagungsverfahren, die von der italienischen Steuerbehörde und/oder der Guardia di Finanza durchgeführt werden.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Beratung und Verteidigung der Steuerzahler bei Prüfungen, die von der italienischen Steuerbehörde durchgeführt werden;
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerbescheiden vor den Steuergerichten erster und zweiter Instanz in ganz Italien;
- Rechtsstreitigkeiten vor dem Kassationsgericht – Steuerabteilung;
- Außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche über Steuerbescheide;
- Beratung und Verteidigung von Steuerpflichtigen in Strafverfahren, die sich aus Steuerbescheiden ergeben (in Zusammenarbeit mit dem Strafverteidiger des Mandanten).
Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrung in allen Steuerverfahren, einschließlich solcher, die auf folgenden Faktoren basieren:
- Finanzermittlungen;
- Analytisch-induktive Steuervermutungen;
- Vollständig induktive Steuervermutungen;
- ISA (Synthetische Indikatoren für die Steuerzuverlässigkeit);
- Fragen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen (Fusionen und Übernahmen);
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensgruppen;
- Karussell-Betrugsschemata;
- Falsche Rechnungen und fiktive Zwischenrufe;
- Missbrauch des Steuerrechts;
- Missbrauch internationaler Steuerabkommen;
- Transferpreis;
- Betriebsstätte und steuerlicher Wohnsitz;
- Verweigerung von Steueranreizen.
Unsere zwanzigjährige Erfahrung deckt alle Steuern ab, die von der italienischen Steuerbehörde veranlagt werden, einschließlich:
- IRES (Körperschaftsteuer);
- MEHRWERTSTEUER;
- IRAP (regionale Steuer auf produktive Tätigkeiten);
- IRPEF (Einkommensteuer);
- Zulassungssteuer;
- Steuerstrafen.
Steuern auf Glücksspiele und Wetten
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Mandanten bei Prüfungen und Steuerbescheiden, die von der italienischen Zoll- und Monopolbehörde (ADM) durchgeführt werden. Wir vertreten führende nationale und internationale Betreiber der Glücksspiel- und Wettbranche, einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen (CTDs – Data Transmission Centres), in Streitigkeiten über Glücksspiel- und Wettsteuern (Einheitssteuer auf Glücksspiele und Wetten – Imposta Unica sui Giochi e le Scommesse, IUC – und die Einheitssteuer – Prelievo Erariale Unico, PREU). Darüber hinaus unterstützen wir die Verbände der Glücksspiel- und Wettanbieter und deren Mitglieder.
Zölle und Verbrauchsteuern
Wir unterstützen und vertreten Mineralölgesellschaften in Steuerstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verbrauchsteuern, wobei wir besonders komplexe und innovative Fälle bearbeitet haben, einschließlich Vorabentscheidungsersuchen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Zu unseren Mandanten zählen internationale Handelsunternehmen, die wir in zollrechtlichen Fragen beraten.
Die Abteilung für Steuerrecht ist auf die lokale Besteuerung spezialisiert, einschließlich kommunaler, provinzieller und regionaler Steuern. Dieser spezielle – und oft weniger bekannte – Bereich des Steuerrechts kann, wenn er falsch ausgelegt wird, zu erheblichen und komplexen Steuerbescheiden und -streitigkeiten führen. Dank dieser Spezialisierung beraten und vertreten wir nationale und multinationale Unternehmen vor den Finanzgerichten und dem Obersten Gerichtshof (Corte di Cassazione) in wichtigen Fällen im Zusammenhang mit lokalen Steuern, darunter:
- TOSAP (Steuer auf die Nutzung öffentlicher Räume)
- TARI (Abfallsteuer)
- IMU (Kommunale Grundsteuer)
Zu unseren Kunden gehören große Wirtschaftsakteure, die in Bereichen wie Parkraumbewirtschaftung, erneuerbare Energien (Wind und Sonne), Gastgewerbe, Projektfinanzierung und Abfallwirtschaft tätig sind.
Ein weiterer Bereich des Steuerrechts, in dem wir eine starke Expertise entwickelt haben, ist der Bereich der quasi-steuerlichen Abgaben – Einnahmen, die formal nicht als Steuern erhoben werden, aber im Wesentlichen als solche angesehen werden können, gemäß dem Grundsatz „Substanz vor Form“. Auf diesem Gebiet gehört unsere Kanzlei zu den Pionieren in Italien.
Zu den Fällen, die wir bearbeitet haben, gehören unter anderem:
- Gebühren für amtliche Gesundheitskontrollen, die durchgeführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften über Lebensmittelsicherheit und der europäischen Rechtsvorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz zu überprüfen, die von den Gesundheitsbehörden von Unternehmen erhoben werden, die im Agrar- und Lebensmittelsektor tätig sind;
- Steuern auf die „technische Erweiterung“ von Glücksspielkonzessionen, die von der Monopolagentur von den Unternehmen erhoben werden, die Bingohallen betreiben;
- Straßenmaut, die von den Gemeinden für den Autoverkehr erhoben wird.
Alessandro Dagnino
Antonino Paolo Calcò
Claudio La Valva