
Die Abteilung Tax Restructuring ist hoch spezialisiert auf die Beratung mittelständischer und großer Unternehmen bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Regelung von Steuerschulden (sogenannte steuerliche Vergleichsvereinbarungen) im Rahmen von Verfahren zur Unternehmenssanierung.
Unsere Kanzlei hat bereits Unternehmen erfolgreich bei der Umsetzung solcher Verfahren begleitet und in einem der ersten Fälle in Italien eine gerichtliche Bestätigung im Rahmen eines sogenannten Cram-downs sowohl für Steuer- als auch Sozialversicherungsschulden erreicht.
Das Team für Tax Restructuring bietet folgende Leistungen an:
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Vorläufige Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen und bilanziellen Lage des Unternehmens, um die Zugänglichkeit zu einem Verfahren zur Unternehmenssanierung festzustellen und – falls geeignet – das am besten passende Verfahren auszuwählen (Schuldenrestrukturierungsvereinbarung, Vergleichsverfahren, außergerichtliche Sanierungsverhandlung, testierter Sanierungsplan, gerichtlicher Restrukturierungsplan);
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Juristische Unterstützung und Entwicklung strategischer Leitlinien zur erfolgreichen Umsetzung des Sanierungsverfahrens;
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Koordination des Teams von Fachleuten, das für die finanzielle Beratung und Ausarbeitung des testierten Sanierungsplans zuständig ist;
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Rechtliche Unterstützung bei der Kommunikation mit öffentlichen Gläubigern (z. B. Steuerbehörde, Steuerinkassobehörde, Sozialversicherungsanstalt INPS und andere Sozialversicherungsträger) sowie mit privaten Gläubigern (z. B. Banken und Großlieferanten);
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Rechtliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren zur Lösung von Unternehmenskrisen und Insolvenzen vor dem zuständigen Insolvenzgericht.
Unsere Mandanten sind wirtschaftliche Akteure mittlerer bis großer Größe, die folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllen:
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Eine jährliche Bilanzsumme von über 300.000 Euro in den letzten drei Geschäftsjahren vor Antragstellung auf gerichtliche Liquidation (bzw. seit Gründung, falls kürzer);
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Einen jährlichen Gesamtumsatz von über 200.000 Euro in denselben drei Jahren;
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Gesamtschulden (einschließlich nicht fälliger Schulden) von mehr als 500.000 Euro.
LEXIA hat für ein führendes Unternehmen im Bereich der privaten Sicherheitsdienste eine gerichtliche Bestätigung eines steuerlichen Vergleichsvorschlags (steuerlicher Cram-down) erreicht. Es handelte sich dabei um eine der ersten Anwendungen dieses Instruments auf sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Schulden in Italien. Das Verfahren erlaubt es, dem Gericht eine Bestätigung der Einigung auch ohne Zustimmung der Steuerbehörde und der Sozialversicherungsanstalt INPS zu beantragen.
Das Gericht folgte dabei der Argumentation von Rechtsanwalt Alessandro Dagnino und stellte fest, dass INPS und die Steuerbehörde Teil eines einheitlichen „Staatsunternehmens“ sind, das ein gemeinsames, unteilbares Interesse verfolgt, das nicht auf die einzelnen Behörden aufgeteilt werden kann. Die Richter überwanden damit die bisherige Haltung der INPS, die sich auf ihre gesetzlich privilegierte Gläubigerstellung beruft und steuerliche Vergleichsvereinbarungen häufig blockiert – selbst wenn dies zu geringeren Einnahmen für die Steuerbehörde führt.
Das Team besteht aus Fachleuten mit Sitz in den Büros in Palermo und Mailand und ist in ganz Italien tätig.

Alessandro Dagnino
