LEXIA bietet eine integrierte und spezialisierte Beratung im Verwaltungsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Mandanten sowohl in beratenden und außergerichtlichen Angelegenheiten als auch in Verfahren vor den Regionalen Verwaltungsgerichten und dem Staatsrat.
Die Practice vereint Fachleute mit komplementären Kompetenzen, die das gesamte Spektrum des Rechtsgebiets abdecken, und gewährleistet eine strukturierte Betreuung in den Bereichen Städtebau und Baurecht, öffentliches Dienstrecht sowie Verwaltungsstreitigkeiten. Der Ansatz verbindet technisch-rechtliche Strenge, multidisziplinäre Integration und innovative Instrumente mit dem Ziel, wirksame, kohärente und nachhaltige Lösungen zu bieten.
Verwaltungsrechtliche Vorgänge und Verfahren erfordern fachübergreifende Kompetenzen, die von Steuerrecht über Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht bis hin zu umwelt- und regulierungsrechtlichen Fragen reichen. Aus diesem Grund arbeitet die Verwaltungsrechtspraxis strukturiert mit den anderen Teams der Kanzlei zusammen und gewährleistet den Mandanten eine vollständige und integrierte Unterstützung in jeder Phase und unter allen Gesichtspunkten der Vorgänge.
Wir betreuen einen vielfältigen Mandantenkreis, bestehend aus mittelgroßen und großen Unternehmen, institutionellen Investoren, Wirtschaftsakteuren, Behörden und öffentlich beteiligten Einrichtungen.
Städtebau, Baurecht und Raumordnung
Wir begleiten öffentliche und private Investoren und Betreiber bei der Strukturierung und Durchführung von Immobilien- und Raumentwicklungsvorhaben und beraten zu allgemeinen städtebaulichen Instrumenten und deren Änderungen, Durchführungsplänen und komplexen Stadtentwicklungsprogrammen, städtebaulichen Verträgen und öffentlich-privaten Vereinbarungen, Stadterneuerung, öffentlichem Eigentum, Konzessionen an öffentlichen Gütern und Enteignungen sowie zur städtebaulichen Due Diligence und baulichen Rechtmäßigkeit von Immobilien. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen und Einrichtungen bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren und in ihren Beziehungen zu Behörden, einschließlich Baugenehmigungen, Nutzungsgenehmigungen, Regularisierungen, Genehmigungen für wirtschaftliche Tätigkeiten über den SUAP sowie Transparenz- und Antikorruptionsfragen.
Öffentliches Dienstrecht und Verwaltungsorganisation
Wir betreuen Behörden und Personal in Verfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstverhältnissen, insbesondere bei öffentlichen Auswahlverfahren und Stellenbesetzungsverfahren, Beförderungen und Versetzungen, Disziplinarverfahren, Führungsverantwortung sowie Unvereinbarkeit und Nichtzulässigkeit von Ämtern. Darüber hinaus unterstützen wir Einrichtungen bei der Festlegung von Organisationsmodellen und der Beilegung von Streitigkeiten im öffentlichen Dienstrecht.
Verwaltungsstreitigkeiten und Rechnungshof
Wir begleiten Mandanten in allen Instanzen, von der vorläufigen Risikoanalyse über die Festlegung der Verteidigungsstrategie bis zur Vollstreckung von Entscheidungen. Unsere Tätigkeit umfasst Klagen vor dem TAR und Rechtsmittel vor dem Staatsrat, einstweilige Maßnahmen und Eilrechtsschutz, Haftungsverfahren vor dem Rechnungshof, Schadensersatzklagen gegen Behörden sowie die Verteidigung von öffentlichen Verwaltungsträgern und Führungskräften.
Marco Martinelli
Ambrogio Panzarella