LEXIA bietet hochspezialisierte Steuerberatung für Privatpersonen und Familien mit komplexen Vermögensstrukturen, mit besonderem Fokus auf Vermögensplanung, internationale Besteuerung und vollständige Einhaltung italienischer und ausländischer Vorschriften. Ziel ist es, Vermögen effizient zu verwalten, zu schützen, zu optimieren und zu übertragen – stets im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen.

Die Kanzlei unterstützt in allen wichtigen Bereichen der Besteuerung natürlicher Personen, auch bei unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten, dank eines interdisziplinären Ansatzes und der Synergie mit dem Immobilien und Vermögensverwaltung, Vermögensverwaltung und Vertrauen und Private Steuerberatung

Erfahrung in begünstigten Steuerregimen und internationaler Besteuerung

LEXIA berät italienische und ausländische Mandanten in der Steuerplanung: bei der Analyse der steuerlichen Ansässigkeit, der Verwaltung von Vermögenswerten in Italien und im Ausland, unter Beachtung von Doppelbesteuerungsabkommen (sofern vorhanden) sowie der steuerlichen Meldepflichten.

Wir verfügen über anerkannte Expertise bei der Unterstützung von Privatpersonen, die Zugang zu den wichtigsten italienischen Steuervergünstigungen erhalten möchten, darunter das “Regime für Neuansässige” (jährliche Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte in Höhe von 200.000 €), das “Regime für Impatriates” für Personen, die den überwiegenden Teil des Steuerjahres in Italien arbeiten und ihren Wohnsitz dorthin verlegen (unter bestimmten Voraussetzungen) und das “Rentner-Regime” für Personen mit ausländischen Renteneinkünften, die ihren Wohnsitz in eine Gemeinde Süditaliens verlegen (Zahlung einer Ersatzsteuer von 7 % auf ausländische Einkünfte).

Verwaltung ordentlicher und außerordentlicher Steuerpflichten

Wir übernehmen die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, einschließlich der Abschnitte zu ausländischen Investitionen und Finanzanlagen (Formulare RW, RM, RT), unterstützen bei der Dokumentation und den Nebenpflichten. Für umsatzsteuerpflichtige Personen bieten wir Buchhaltungsunterstützung, Umsatzsteuerverwaltung, periodische Meldungen und die Führung der vorgeschriebenen Register.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wir beraten zur steuerlichen Behandlung der Übertragung (mortis causa oder inter vivos) von Vermögenswerten und Rechten (jeglicher Art: Immobilien, Gesellschaftsanteile usw.), die sich in Italien oder im Ausland befinden, im Einklang mit italienischem und ausländischem Recht.

Trusts

Wir beraten zu inländischen und ausländischen Trusts, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Aspekte während der gesamten Lebensdauer des Trusts (Einbringung von Vermögenswerten, Ausschüttungen an Begünstigte, Handlungen des Trustees), auch in grenzüberschreitenden Kontexten.

Immobilien

Wir unterstützen bei der Verwaltung der IMU (Gemeindeeigentumssteuer) für in Italien gehaltene Immobilien sowie der IVIE (Steuer auf im Ausland gehaltene Immobilien), inklusive Berechnung, Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen.

Kunstwerke und Sammlerstücke

Wir bieten steuerliche Beratung bei der Übertragung von Kunstwerken und Sammlerstücken, wobei wir deren Besonderheiten sowie die einschlägigen steuerrechtlichen Sonderregelungen berücksichtigen.

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Andere Praktiken
LEXIA unterstützt italienische Unternehmen und multinationale Konzerne in allen Bereichen der Unternehmensbesteuerung – von außergewöhnlichen Transaktionen wie Fusionen, Spaltungen und Übernahmen bis hin zur Gründung von Joint Ventures und Holdinggesellschaften. Unsere Tätigkeit umfasst die steuerliche Machbarkeitsanalyse, Due-Diligence-Prüfungen und die Unterstützung bei der Kommunikation mit Steuerbehörden, um Sicherheit und Effizienz bei komplexen Vorgängen zu gewährleisten.
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LEXIA unterstützt Unternehmen, die international tätig sind, bei der Gestaltung und Umsetzung von Verrechnungspreisrichtlinien, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Unsere Leistungen umfassen funktionale Analysen, die Auswahl der geeignetsten Methoden – wie Cost-Plus oder unkontrollierte Vergleichswerte – und den Einsatz von Benchmark-Datenbanken, gemäß den OECD-Richtlinien und internationalen Best Practices.
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Wir beraten unsere Mandanten in steuerlichen Fragen, die sich aus ihren kommerziellen Projekten ergeben, und können in Zusammenarbeit mit Abteilungen für Gesellschafts- und Finanzrecht entsprechende Dienstleistungen anbieten.
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Wir bieten Beratung und Unterstützung in allen Phasen des Steuerfestsetzungsverfahrens sowohl für die Finanzagentur als auch für die Zoll- und Monopolbehörde sowie in Fragen lokaler Steuern und parafiskalischer Abgaben.
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Die Abteilung Unternehmenskrise und Steuerschuldenmanagement ist hoch spezialisiert auf die Beratung mittelständischer und großer Unternehmen bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Regelung von Steuerschulden (sogenannte steuerliche Vergleichsvereinbarungen) im Rahmen von Verfahren zur Unternehmenssanierung.

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