
LEXIA bietet hochspezialisierte Steuerberatung für Privatpersonen und Familien mit komplexen Vermögensstrukturen, mit besonderem Fokus auf Vermögensplanung, internationale Besteuerung und vollständige Einhaltung italienischer und ausländischer Vorschriften. Ziel ist es, Vermögen effizient zu verwalten, zu schützen, zu optimieren und zu übertragen – stets im Einklang mit den geltenden Steuergesetzen.
Die Kanzlei unterstützt in allen wichtigen Bereichen der Besteuerung natürlicher Personen, auch bei unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten, dank eines interdisziplinären Ansatzes und der Synergie mit dem Immobilien und Vermögensverwaltung, Vermögensverwaltung und Vertrauen und Private Steuerberatung
LEXIA berät italienische und ausländische Mandanten in der Steuerplanung: bei der Analyse der steuerlichen Ansässigkeit, der Verwaltung von Vermögenswerten in Italien und im Ausland, unter Beachtung von Doppelbesteuerungsabkommen (sofern vorhanden) sowie der steuerlichen Meldepflichten.
Wir verfügen über anerkannte Expertise bei der Unterstützung von Privatpersonen, die Zugang zu den wichtigsten italienischen Steuervergünstigungen erhalten möchten, darunter das “Regime für Neuansässige” (jährliche Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte in Höhe von 200.000 €), das “Regime für Impatriates” für Personen, die den überwiegenden Teil des Steuerjahres in Italien arbeiten und ihren Wohnsitz dorthin verlegen (unter bestimmten Voraussetzungen) und das “Rentner-Regime” für Personen mit ausländischen Renteneinkünften, die ihren Wohnsitz in eine Gemeinde Süditaliens verlegen (Zahlung einer Ersatzsteuer von 7 % auf ausländische Einkünfte).
Wir übernehmen die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, einschließlich der Abschnitte zu ausländischen Investitionen und Finanzanlagen (Formulare RW, RM, RT), unterstützen bei der Dokumentation und den Nebenpflichten. Für umsatzsteuerpflichtige Personen bieten wir Buchhaltungsunterstützung, Umsatzsteuerverwaltung, periodische Meldungen und die Führung der vorgeschriebenen Register.
Wir beraten zur steuerlichen Behandlung der Übertragung (mortis causa oder inter vivos) von Vermögenswerten und Rechten (jeglicher Art: Immobilien, Gesellschaftsanteile usw.), die sich in Italien oder im Ausland befinden, im Einklang mit italienischem und ausländischem Recht.
Wir beraten zu inländischen und ausländischen Trusts, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Aspekte während der gesamten Lebensdauer des Trusts (Einbringung von Vermögenswerten, Ausschüttungen an Begünstigte, Handlungen des Trustees), auch in grenzüberschreitenden Kontexten.
Wir unterstützen bei der Verwaltung der IMU (Gemeindeeigentumssteuer) für in Italien gehaltene Immobilien sowie der IVIE (Steuer auf im Ausland gehaltene Immobilien), inklusive Berechnung, Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen.
Wir bieten steuerliche Beratung bei der Übertragung von Kunstwerken und Sammlerstücken, wobei wir deren Besonderheiten sowie die einschlägigen steuerrechtlichen Sonderregelungen berücksichtigen.
Die Abteilung Unternehmenskrise und Steuerschuldenmanagement ist hoch spezialisiert auf die Beratung mittelständischer und großer Unternehmen bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Regelung von Steuerschulden (sogenannte steuerliche Vergleichsvereinbarungen) im Rahmen von Verfahren zur Unternehmenssanierung.