
Die Anwaltskanzlei LEXIA bietet eine umfassende Unterstützung bei der Bewältigung des strafrechtlichen Risikos für Unternehmen und bei der Bewertung der sanktionsrechtlichen, wirtschaftlichen und rufschädigenden Folgen. Wir bieten präventive Beratung und Rechtsbeistand sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen, gegen die ermittelt wird oder die in Strafverfahren wegen Unternehmens-, Steuer-, Konkurs-, Computer-, Arbeitsschutz- oder P.A.-Delikten angeklagt sind. Der Hauptschwerpunkt des Teams liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen, denen wir bei der Ausarbeitung und Aktualisierung von Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodellen und ganz allgemein bei der Umsetzung eines wirksamen Systems von Protokollen in Bezug auf die zu verhindernden Straftaten helfen.
Das Wirtschaftsstrafrechtsteam verfolgt einen praxisübergreifenden Ansatz und arbeitet synergetisch mit den anderen Abteilungen der Kanzlei zusammen. Wir arbeiten mit Kollegen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Daten und Technologie, Steuern, Arbeitsrecht und Prozessführung zusammen, um unseren Mandanten eine umfassende und interdisziplinäre Unterstützung zu bieten. Diese Arbeitsweise ermöglicht es uns, komplexe Fragen mit unterschiedlichen Rechtsprofilen anzugehen und Lösungen anzubieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten zugeschnitten sind.
Zu unseren Kunden zählen öffentliche und private Unternehmen aus dem In- und Ausland. Wir unterstützen auch kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Familienbetriebe.
Wir unterstützen Geschäftsführer, Manager und Gesellschafter bei Strafverfahren wegen Straftaten, die im Rahmen der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Unternehmensform begangen wurden, einschließlich falscher Unternehmenskommunikation, Scheinkapitalbildung oder Korruption zwischen Privatpersonen.
Die Hinterziehung von Steuern und Abgaben kann eine Straftat darstellen. Im Einvernehmen mit dem Team für Steuerrecht leistet das Team für Strafrecht den Mandanten präventive Beratung und gerichtliche Hilfe bei Verfahren wegen betrügerischer Deklarationsdelikte, Ausstellung falscher Rechnungen, Verheimlichung oder Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen sowie in allen anderen Fällen von Straftaten, die in der Rechtssache vorgesehen sind Gesetzesdekret 74/2000.
Wir bieten Unternehmern, Geschäftsführern, Wirtschaftsprüfern oder Konkursverwaltern Unterstützung bei Strafverfahren wegen betrügerischen Konkurses und anderen Straftaten nach der Unternehmens- und Insolvenzordnung.
Wir befassen uns mit Computerkriminalität (vom missbräuchlichen Zugriff auf ein Computersystem bis hin zum Computerbetrug) oder auf jeden Fall mit Straftaten, die durch den Einsatz von Computer- oder Telematiktechnologien begangen werden (Phishing, digitaler Identitätsdiebstahl, Diebstahl von Unternehmensdaten usw.). In Zusammenarbeit mit dem Team für Daten- und Technologieinnovation beraten wir Unternehmen, damit sie geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener und sensibler Daten ergreifen können, wie in der DSGVO vorgeschrieben
Im Einklang mit der starken Spezialisierung von LEXIA auf Kryptowährungen und Blockchain unterstützt das Strafrechtsteam bei Verfahren wegen ICO-Betrugs, Kryptowährungswäsche, Betrug auf dem NFT-Markt und allen Straftaten, die im Fintech-Sektor begangen werden.

Ylenia Minnella
