Marco Martinelli ist ein Experte für Verwaltungsrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf dem öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Er verfügt über umfassende Erfahrung im Verwaltungsstreitverfahren und vertritt Mandanten vor den Regionalen Verwaltungsgerichten (TAR), dem Staatsrat, dem Kassationsgerichtshof sowie den europäischen Gerichten in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts. Seine Expertise umfasst insbesondere öffentliche Aufträge (Vergaben, Konzessionen und Öffentlich-Private Partnerschaften), strategische Infrastrukturen von nationaler Bedeutung, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, Projektfinanzierungen, Energie, Stadtplanung, Bauwesen, öffentlich Beteiligte Gesellschaften gemäß dem Einheitstext über öffentliche Unternehmen (GvD Nr. 175/2016), Verfahren zur Gewährung öffentlicher Finanzhilfen sowie Verfahren vor unabhängigen und regulierenden Behörden (AGCM, AGCOM, ANAC, ARERA, Verkehrsbehörde, CONSOB, Bank von Italien).
Er berät außerdem zu öffentlich-rechtlichen Aspekten von Unternehmenskäufen, Fusionen und Veräußerungen sowie bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen und der Veräußerung öffentlicher Vermögenswerte. Darüber hinaus verfügt er über bedeutende Erfahrung in Fragen der sogenannten „golden power“, verzerrenden ausländischen Subventionen gemäß EU-Verordnung 2022/2560 und der verwaltungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Haftung vor dem Rechnungshof.
Er schloss sein Jurastudium im Jahr 2000 mit Auszeichnung an der Universität „La Sapienza“ in Rom ab und promovierte im Mai 2006 im Verwaltungsrecht am Fachbereich Europarecht der Universität Roma Tre.
Seit 2003 ist er als Dozent mit ausgewiesener Expertise an der Nationalen Verwaltungsschule (SNA) tätig. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Universität Guglielmo Marconi und Dozent in mehreren renommierten postgradualen Masterstudiengängen im Verwaltungsrecht. Zuvor unterrichtete er Verwaltungsrecht und Verwaltungsjustiz an der Fachhochschule für Rechtsberufe der Universität „La Sapienza“.
Er tritt regelmäßig als Referent bei Fortbildungskursen von Paradigma S.r.l. sowie bei Fachkonferenzen auf. Er ist Autor zahlreicher Artikel, Essays und Urteilsanmerkungen zu Themen wie öffentliche Aufträge, staatliche Beihilfen, Kulturgüter, öffentliche Dienstleistungen und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Er ist Mitglied der Kommission für Verwaltungsrecht der Anwaltskammer Rom und seit 2015 zur Vertretung vor den obersten Gerichtshöfen zugelassen.
Er ist im Januar 2025 zu LEXIA gestoßen, nachdem er zuvor als Anwalt in führenden italienischen Kanzleien tätig war.