Paolo Di Fresco ist Strafverteidiger.
Er verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und hat zahlreiche Verfahren in den Bereichen Gesellschafts-, Insolvenz-, Finanz-, Steuerstrafrecht sowie bei Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung betreut. Er hat sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Beratung für private Unternehmen und öffentlich beteiligte Gesellschaften geleistet, auch im Hinblick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/01. Er war in führenden Kanzleien auf nationaler Ebene tätig.
Er ist in das Anwaltsverzeichnis eingetragen und zur Vertretung vor dem Kassationsgericht zugelassen.
Er hat an der juristischen Fakultät der Universität Macerata im Strafrecht promoviert und erhielt anschließend ein Forschungsstipendium der Universität Palermo für eine Studie über kriminelle Infiltrationen in Unternehmen in Norditalien.
Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Strafrecht und tritt regelmäßig als Referent bei Seminaren und Tagungen auf.