
Die Steuereintreibungsabteilung ist hochspezialisiert auf die Beratung und Verteidigung von Mandanten in Fragen der Steuereinziehung. Das Team der Abteilung verfügt über ausgewiesene Erfahrung in Rechtsfragen, zu denen unsere Mandanten rechtswissenschaftliche Urteile erwirkt haben, die das Recht erneuert und den Schutz der Steuerpflichtigen in Steuererhebungsverfahren gestärkt haben. Wir verteidigen Steuerzahler gegenüber der Revenue Agency – Collection (ADER) und privaten kommunalen Inkassobüros. Wir beraten Mandanten über ihre Rechte in der Steuererhebungsphase und verteidigen sie gegebenenfalls in Streitigkeiten vor den Finanzgerichten ersten und zweiten Grades, Zivilrichtern und dem Kassationsgericht.
Wir unterstützen Unternehmen auch bei der Besteuerung von M&A-Vorgängen (Fusionen und Übernahmen), erstellen Datenbanken und kümmern uns um die steuerliche Due Diligence.
Zu unseren Tätigkeiten zählen unter anderem:
- Verteidigung des Steuerzahlers bei Inkassomaßnahmen von Inkassobüros;
- Gerichtliche Schritte, die darauf abzielen, die Aufhebung oder Rückforderung zu Unrecht erhobener Steuern, Strafen und Zinsen zu erreichen, die von Inkassobüros verlangt werden;
- Klagen gegen Hypotheken und andere rechtswidrige Formen der Vollstreckung durch den Inkassobeauftragten, einschließlich der Übernahme der Kontrolle über Vermögenswerte oder der direkten Eintreibung von Schulden.
Wir unterstützen Unternehmen auch bei der Besteuerung von M&A-Vorgängen (Fusionen und Übernahmen), erstellen Datenbanken und kümmern uns um die steuerliche Due Diligence.


Giuseppe Chiaramonte
