
Unsere Abteilung für Arbeitsrecht berät italienische und ausländische Unternehmen sowie deren Geschäftsführer in folgenden Bereichen: Arbeitsrechtsthematiken, Industriebeziehungen und Sozialversicherung.
Die Kanzlei steht Führungskräften und Arbeitnehmern in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses zur Seite.
Die Kanzlei berät Mandanten auch in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen und anderen außergewöhnlichen Transaktionen, einschließlich Unternehmensumstrukturierungen und Massenentlassungen.
Schließlich vertritt und berät unsere Kanzlei Mandanten sowohl in vorgerichtlichen als auch in Rechtsstreitigkeiten.